Kostenübernahme durch Krankenkassen
Als gesetzlich krankenversicherter werden die Kosten für Psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Sie sind somit Selbstzahler/in in meiner Privatpraxis und haben die Kosten für die Behandlungseinheit selbstständig und vollumfänglich zu bezahlen. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfe ist, soweit Sie das möchten, häufig möglich. Dies hängt von den Versicherungsbedingungen und von den gewählten Versicherungstarifen ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Differenzen zu den erstatteten Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung haben Sie aber in jedem Fall selbst vollständig zu zahlen.
Steuerlich absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können in der Einkommenssteuererklärung als sogenannte “Sonderausgaben” geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Sozialtarif
Mir ist es ein Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zu ermöglichen. Daher biete ich einen Sozialtarif für Menschen an, die auf finanzielle Unterstützung (z. B. in Form von Bürgergeld) angewiesen sind, sowie für SchülerInnen und Studierende ohne eigenes Einkommen und elterliche Unterstützung. Sprechen Sie mich gerne bei Terminvereinbarung darauf an und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Barrierefreiheit
Die Praxis befindet sich im dritten Obergeschoss und ist leider nicht komplett barrierefrei zugänglich. Ein Aufzug ist zwar vorhanden, dieser ist aber nicht groß genug für einen Rollstuhl. Gerne komme ich bei Bedarf zu Ihnen nach Hause. Beachten Sie hierbei bitte die anfallenden Fahrtkosten.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Als gesetzlich krankenversicherter werden die Kosten für Psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Sie sind somit Selbstzahler/in in meiner Privatpraxis und haben die Kosten für die Behandlungseinheit selbstständig und vollumfänglich zu bezahlen. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfe ist, soweit Sie das möchten, häufig möglich. Dies hängt von den Versicherungsbedingungen und von den gewählten Versicherungstarifen ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Differenzen zu den erstatteten Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung haben Sie aber in jedem Fall selbst vollständig zu zahlen.
Steuerlich absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können in der Einkommenssteuererklärung als sogenannte “Sonderausgaben” geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Sozialtarif
Mir ist es ein Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zu ermöglichen. Daher biete ich einen Sozialtarif für Menschen an, die auf finanzielle Unterstützung (z. B. in Form von Bürgergeld) angewiesen sind, sowie für SchülerInnen und Studierende ohne eigenes Einkommen und elterliche Unterstützung. Sprechen Sie mich gerne bei Terminvereinbarung darauf an und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Barrierefreiheit
Meine Praxis befindet sich im dritten Obergeschoss und ist leider nicht komplett barrierefrei zugänglich. Es gibt zwar einen Aufzug, dieser ist aber zu klein für einen Rollstuhl. Gerne komme ich bei Bedarf zu Ihnen nach Hause. Beachten Sie hierbei bitte die anfallenden Fahrtkosten.
Einzelsitzung Psychotherapie/psychologische Beratung | Einheit à 60 Minuten | 80,00 € |
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Sozialtarif (mit Nachweis) | Einheit à 60 Minuten | 45,00 € |
Fahrtkosten | Pro Kilometer | 0,35 € |
Einzelsitzung Psychotherapie/ psychologische Beratung
- Einheit à 60 Minuten
Sozialtarif (mit Nachweis)
- Einheit à 60 Minuten
Fahrtkosten
- pro Kilometer